Allgemein [Küfner]
Welche Arbeitsbühnen gibt es bei der Küfner Arbeitsbühnen GmbH?
Wir bei Küfner Arbeitsbühnen dienen Ihnen mit der gesamten Produktpalette der Höhenzugangstechnik sowie passenden Produkten zu den Gewerken.
Zu den Arbeitsbühnen zählen:
- LKW- und Anhängerbühnen von 12 bis 70 Meter
- Scherenbühnen von 5 bis 18 Meter
- Gelenk- und Teleskopbühnen von 10 bis 43 Meter
- Raupenbühnen von 15 bis 30 Meter
Außerdem bieten wir:
- Teleskoplader von 6 bis 25 Meter
- Gehölzhäcksler als Anhänger und Kettenfahrzeug
- Mähraupen mit diversen Mulchköpfen
- Anhängerkran
- Glaslifter
Fragen Sie uns gerne nach Ihrem Vorhaben - wir beraten Sie gerne!
Mieten statt kaufen? Kein Problem.
Sie haben einen Auftrag und keine passende Maschine dafür im eigenen Fuhrpark? Kein Problem. Wir sind spezialisiert auf Mietgeräte. Egal ob für den Erdbau, die Verdichtung, Kommunaltechnik zur Grünflächenpflege oder Arbeitsbühnen, Teleskoplader und Gehölz-Häcksler: Fragen Sie bei uns an - wir haben über 250 Geräte im Mietpool direkt verfügbar und können über PARTNERLift bundesweit zumieten.
Können die Geräte geliefert werden?
Egal ob Mietgerät, gekaufte Maschine, Reparaturgerät: Sollten Sie unseren Hol- und Bringservice benötigen fragen Sie uns einfach an. Mit unseren Anhängergespannen, 4-Achser-Spezialtransportern, Satteltieflader und Subunternehmen können wir nahezu jedes Gerät von A nach B bewegen.
Welchen Führerschein benötige ich?
Für das Führen von Baumaschinen bis 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr benötigen Sie die Führerscheinklasse alt 3 oder neu B. Wichtig: Sie benötigen dafür ebenfalls eine betriebliche Haftpflichtversicherung.
Alles was schneller fährt unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen die an der Gesamtmasse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges gekoppelt sind. Heißt:
Bis 3,49 Tonnen: Führerscheinklasse B / alt 3
Bis 7,49 Tonnen: Führerscheinklasse C1 / alt 3
Darüber: Führerscheinklasse C / alt 2
Die LKW-Arbeitsbühnen haben keine Fahrtenschreiberpflicht und demnach benötigen Sie keine Tachoscheibe, Fahrerkarte oder Kraftfahrerqualifikationsmodule.
Brauche ich zwingend einen Bedienerausweis
Sobald Sie gewerblich mit einer Arbeitsbühne oder einem Teleskoplader arbeiten sind Sie von Seiten des Gesetzgebers dazu verpflichtet entsprechend qualifiziert zu sein. Dies können Sie gegenüber der BG am Besten und Einfachsten über die Schulung "Bediener von Hubarbeitsbühnen" und "Bediener von Teleskopladern" nachweisen. Diese können Sie bei uns erwerben. Sprechen Sie uns gerne an.
Die Überprüfung der Einhaltungspflicht der Qualifikation/en liegt bei Ihrem Vorgesetzten.
Für Privatpersonen entfällt dies.